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RepuDirect: Keine Löschagentur Sondern echte Lösungen

Wir sind keine Löschagentur, sondern vermitteln rechtssichere Löschungen durch spezialisierte Anwälte. Während viele Anbieter nur Standardanfragen versenden, setzen wir auf fundierte juristische Anträge mit hoher Erfolgsquote. Dank unseres einzigartigen Kostenmodells ist die Löschung in vielen Fällen für 0 € möglich.

Unser Service ist ideal für Sie, wenn...

  • Sie ein Unternehmen oder mehrere Standorte führen und Ihre Online-Bewertungen aktiv managen möchten.
  • Sie sich von Ihrer Konkurrenz positiv abheben und Ihre Reputation schützen wollen.
  • Sie sich gegen ungerechtfertigte, falsche oder rufschädigende Bewertungen wehren möchten.
  • Sie von der Möglichkeit profitieren wollen, Google-Bewertungen ohne eigene Kosten löschen zu lassen.
  • Sie möchten, dass echte Experten Ihre Online-Reputation professionell betreuen.
Jetzt unverbindlich beraten lassen

Google-Bewertungen löschen – Was wirklich funktioniert

Viele Unternehmen stehen vor dem Problem negativer oder falscher Google-Bewertungen. Google selbst bietet eine Möglichkeit an, solche Rezensionen zu melden. Doch funktioniert das wirklich?

Entfernung von Rezensionen beantragen

Unangemessene Rezensionen können Sie über Google Maps oder die Google Suche melden. Entfernte Rezensionen sind dann in beiden Diensten nicht mehr zu sehen.

Rezensionen oder Nutzer in Google Maps melden

  1. Öffnen Sie auf Ihrem Android-Smartphone oder ‑Tablet die Google Maps App Google Maps.
  2. Tippen Sie rechts unten auf Unternehmen, um Ihr Unternehmensprofil zu öffnen.
  3. Tippen Sie auf Rezensionen.
  4. Suchen Sie nach der Rezension, die Sie melden möchten.
    • Rezension melden: Tippen Sie auf das Dreipunkt-Menü Dreipunkt-Menüund dannRezension melden.

Melden Sie nur Rezensionen, die gegen Google-Richtlinien verstoßen. Das ist die Irreführung durch Google

Warum das meist nicht funktioniert

Das Problem: Google orientiert sich ausschließlich an den eigenen Richtlinien. Bewertungen, die zwar geschäftsschädigend oder unwahr, aber nicht eindeutig gegen die Google-Regeln verstoßen, bleiben häufig bestehen.

Was viele nicht wissen: Google unterscheidet nicht zwischen einem Richtlinienverstoß und einem Rechtsverstoß.

Das bedeutet: Selbst wenn eine Bewertung rechtswidrig ist – zum Beispiel eine Falschbehauptung oder üble Nachrede – erkennt Google dies nicht automatisch an und lehnt die Löschanfrage oft ab.

Die wirklich effektive Lösung: Rechtliche Schritte

Da Google sich nur an die eigenen Richtlinien hält, bleibt oft nur der juristische Weg. Mit ein „Notice-and-Take-Down-Verfahren“, das auf der deutschen Rechtslage basiert, kann eine tatsächliche Überprüfung durchgesetzt werden.

Unsere Lösung

  • Vermittlung an erfahrene Anwälte, die Ihre Bewertung prüfen
  • Nutzung von rechtlichen Verfahren, um eine echte Google-Prüfung auszulösen
  • In vielen Fällen: Löschung für 0 € durch Kostenübernahme

Fazit

Die einfache Google-Meldung führt in den meisten Fällen nicht zur Löschung einer Bewertung. Nur durch eine gezielte rechtliche Vorgehensweise besteht eine hohe Chance auf Erfolg. Wir vermitteln Sie gerne an unsere Partneranwälte – unverbindlich und ohne Risiko!

Preise

Preisvergleich

Löschung für 0 €
(Prozesskostenerstattung)
Löschung für 0 €
(RSV, auch mit Selbstbeteiligung)
Selbstzahler
Kriterium
Kriterium
Kriterium
Kosten für den Kunden
0 €
Kosten für den Kunden
0 € (auch mit Selbstbeteiligung)
Kosten für den Kunden
ab 59 € netto
Voraussetzungen
Bewertung nicht älter als 3 Wochen + Bewerter unbekannt
Voraussetzungen
Rechtsschutzversicherung vorhanden (Selbstbeteiligung wird erlassen)
Voraussetzungen
Keine besonderen Voraussetzungen
Welche Bewertungen?
Jüngste Bewertung + ggf. ältere im selben Fall
Welche Bewertungen?
Alle Bewertungen egal ob alt oder neu
Welche Bewertungen?
Alle Bewertungen
Vorteil für den Kunden
Keine Kosten, Löschung durch Anwalt
Vorteil für den Kunden
Keine Kosten, Löschung durch Anwalt
Vorteil für den Kunden
Individuelle Pakete möglich
Warum ist das möglich?
Prozesskosten erstattet Google / Plattform
Warum ist das möglich?
RSV übernimmt alle Kosten, Selbstbeteiligung wird erlassen
Warum ist das möglich?
Kunde zahlt direkt nach erfolgreicher Löschung
FAQ

Allgemeine Fragen zur Löschung

Nicht jede Bewertung ist automatisch löschbar, aber viele sind angreifbar - insbesondere solche, die gegen die Richtlinien der Plattformen oder geltendes Recht verstoßen (z. B. falsche Behauptungen, Beleidigungen oder Fake-Bewertungen).

Wir können Bewertungen auf Google, Trustpilot, TripAdvisor und vielen weiteren Bewertungsplattformen anfechten und löschen lassen.

  • Löschung in vielen Fällen für 0 € (durch Rechtsschutzversicherung oder Prozesskostenfinanzierer)
  • 59 € netto pro Bewertung - günstiger als viele Mitbewerber
  • Paketpreise für mehrere Bewertungen
  • Zusammenarbeit mit spezialisierten Anwälten für rechtssichere Löschungen
  • Löschung auf Google - einzigartig in der Branche

  1. Kostenlose Prüfung: Senden Sie uns die betroffene Bewertung.
  2. Analyse & Strategie: Wir prüfen die Erfolgsaussichten und wählen die beste Löschmethode.
  3. Löschung einleiten: Entweder direkt über die Plattform oder - falls nötig - mit anwaltlicher Unterstützung.
  4. Erfolgskontrolle: Wir informieren Sie über den Status und weitere Schritte.

Die Bearbeitungszeit variiert je nach Plattform und Fall. In vielen Fällen dauert es zwischen 2 und 6 Wochen.

Falls eine Bewertung nicht direkt entfernt wird, prüfen wir weitere juristische Schritte. In einigen Fällen kann eine Abmahnung des Bewerters sinnvoll sein.

  • 59 € netto pro Bewertung
  • 0 € mit Rechtsschutzversicherung oder Prozesskostenfinanzierer
  • Individuelle Paketpreise für mehrere Bewertungen

Nein, Sie zahlen erst nach erbrachter Leistung - es gibt keine versteckten Kosten.

Falls Ihre Firmenrechtsschutzversicherung den Fall abdeckt, kümmern wir uns um die Abwicklung mit der Versicherung - für Sie völlig kostenlos.

Ja, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Wir arbeiten ausschließlich mit Rechtsanwälten zusammen und prüfen jede Bewertung nach den geltenden Gesetzen und Plattformrichtlinien.

Nein! Laut Rechtsprechung dürfen nur Anwälte Bewertungen rechtlich anfechten. Viele Löschagenturen arbeiten ohne Zulassung und gefährden damit ihre Kunden.

Wir bieten Ihnen einen Bewertungsscanner, der neue Einträge überwacht, damit Sie schnell auf negative Bewertungen reagieren können.